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Vertragsbedingungen

§ 1 VERTRAGSZWECK

Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit der lenim-group (nachfolgend "lenim-group") und dem sich registrierenden Händler (nachfolgend "Händler").

§ 2 AUFGABEN UND BEFUGNISSE DES HÄNDLERS

Der Händler wird im Rahmen seiner Möglichkeiten die Bonität des Kunden prüfen und lenim-group über Zweifel seiner Bonität sofort unterrichten.

Der Händler verpflichtet sich, auch nach Abschluss eines Endkundenvertrages den Kunden weiter zu betreuen.

Der Händler wird die vom Provider/Netzbetreiber an lenim-group gestellte Anforderung erfüllen und insbesondere die Identität der Antragsteller anhand von Legitimationspapieren (Ausweiskopie, EC-Kartenkopie, Schüler- bzw. Studentenausweis, Meldebescheinigung etc.) mit größter Sorgfalt kontrollieren. Der Händler hat dafür Sorge zu tragen, dass er selber die Kopie der Legitimationspapiere erstellt.

Dem Händler ist es nicht gestattet, weitere Unterhändler unter seinem eigenen Account anzubinden. Ausgenommen hiervon sind die eigenen Shops, die unter demselben Firmennamen zusammenarbeiten. Der Händler ist lediglich nach vorheriger Einwilligung der lenim-group im Einzelfall berechtigt, Unterhändler im Sinne von Untervertriebspartnern für die Erfüllung seiner Aufgaben und Pflichten gegenüber der lenim-group aus diesem Vertrag einzusetzen. Für ein Verschulden dieser Unterhändler haftet der Händler wie für eigenes Verschulden. Der Händler hat dafür zu sorgen, dass die Unterhändler nach Einwilligung der lenim-group derselben Geheimhaltung nach § 4 dieser Vereinbarung unterliegen, wie der Händler selbst.

Der Händler verpflichtet sich, fällige Beträge aus Warenlieferungen, stornierten Verträgen oder einer Kombination daraus immer im Rahmen der abgesprochenen Zahlungsbedingungen zu begleichen. Berechtigte offene Forderungen, die bereits fällig waren, muss der Händler innerhalb von 3 Tagen selbstständig ausgleichen, andernfalls ist die lenim-group verpflichtet eine Meldung bei der Versicherung durchzuführen. Kosten für säumige Forderungen sind vom Händler zu tragen.

§ 3 PROVISION / STORNOHAFTUNG / BETRUGS- VERDACHT

Die Provisionierung für alle vom Händler vermittelten und von den Providern/Netzbetreibern angenommene und ausgeführte Endkundenverträge richten sich nach der Provisionsliste. Bei Veränderungen der Provisionssätze der Provider/Netzbetreiber kann sich die Provision auch für lenim-group, wie auch für den Händler, ändern. Der Händler übernimmt die volle Verantwortung für die von Ihm vermittelten Verträge. Sollte seitens der lenim-group fest-gestellt werden, dass auf dem vermittelten Mobilfunkkarten vor-sätzlich keine Umsätze getätigt werden, ist der Händler in der Stornohaftung. Diese beinhaltet die Rückbelastung der jeweils ausgezahlten Provision.

Der Händler ist damit einverstanden, dass die lenim-group vorbehaltlich einer endgültigen Prüfung und Bestätigung der getätigten Freischaltungen, durch den jeweiligen Provider/Netzbetreiber eine Provisionszahlung leistet und berechtigt die Provisionen einzubehalten oder gegebenenfalls bereits ausgezahlte Provisionen wieder zurückzufordern bzw. zu verrechnen, soweit begründete Verdachtsmomente seitens der lenim-group vorliegen, sowie eine nachträgliche Rückbelastung seitens des Providers/Netzbetreibers gegenüber der lenim-group erfolgt, weil die vermittelten Verträge nicht wirksam oder mit anderem als lenim-group gegenüber angegebenen Inhalt geschlossen wurden oder nachträglich storniert wurden. Bei einem Betrugsverdacht werden ausstehende Gutschriften von der lenim-group aus Sicherheitsgründen 3 Monate einbehalten, um eventuell anfallende Sachschäden damit abzudecken. Zahlt lenim-group dem Händler aufgrund einer von diesem erfolgten Angabe eines nicht abgeschlossenen Vertrags eine tatsächlich nicht geschuldete Provision und handelt der Händler hierbei schuldhaft, ist er zur Rückzahlung der unberechtigt erhaltenen Provision sowie zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 EUR je Einzelfall verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt lenim-group vorbehalten.

Beachten Sie, dass nur Verträge aus dem aktuellen Abrechnungszeitraum (Monat) abgerechnet werden können. Diese sollten spätestens bis Mitte des Folgemonats eingegangen sein. Verträge die älter sind und zur Nachvergütung eingeschickt werden, sind nicht mehr provisionsfähig und werden storniert.

Die Neverpayer-Regelungen der Provider werden übernommen. Sollte es aufgrund von einer Überschreitung der Quoten dort Rückbelastungen geben, werden diese 1zu1 durch die lenim-group an den Händler weiterberechnet.

§ 4 VERTRAULICHKEIT, DATENSCHUTZ

Der Händler wird sowohl während der Dauer dieses Vertrages als auch nach seiner Beendigung alle Informationen, die er im Zusammenhang mit der lenim-group erhalten hat, insbesondere hinsichtlich der Provision, vertraulich behandeln und nur für Zwecke dieses Vertrages verwenden. Der Händler hat seine Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen ebenfalls zur Genehmigung zu verpflichten.

Der Händler verpflichtet sich weiterhin, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Er beachtet insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz, sowie die Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen. Der Händler verpflichtet sich ebenso seine Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen zur Einhaltung des Datenschutzes.

§ 5 VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Nicht gezahlte Forderungen bzw. Forderungen, die nach der Kündigung entstehen, bleiben bestehen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund, der die lenim-group zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Händler, trotz Abmahnung, gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

§ 6 ABTRETUNGSVERBOT

Dem Händler ist es untersagt, ohne vorherige Einwilligung der lenim-group die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen.

Für jede Zuwiderhandlung gegen die Pflicht aus §6 Abs. 1 dieser Vereinbarung, insbesondere bei Abtretungen von Provisionsansprüchen nach §3 dieser Vereinbarung, hat der Händler der lenim-group eine Vertragsstrafe von 10.000,-€ zu bezahlen.

§ 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Bezüglich Zustandekommen, Inhalt und Wirkung dieses Vertrages gilt Deutsches Recht.

Der Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Göttingen, soweit zulässig.

Jegliche Änderung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und sind von den Vertragsparteien zu unterschreiben, dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind nicht Vertragsbestandteil.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtunwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtwirksame in der Weise zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am Besten entspricht.