Bei einer Rufnummernportierug/Rufnummernmitnahme nehmen Sie Ihre alte Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter mit und nutzen diese dort weiter. Eine Rufnummernportierug/Rufnummernmitnahme beim gleichen Anbieter ist nicht möglich, dort können sie nur eine Verlängerung des alten Vertrages durchführen.
Rufnummernmitnahme - Wie und Wann geht dies?
Die Rufnummernmitnahme ist bei Vertragskarten zum Ende der Vertragslaufzeit möglich (Kündigung des bestehenden Vertrages). Bei Prepaidkarten ist eine Rufnummernportierung ebenfalls möglich. Ein Antrag auf Portierung der Rufnummer kann bis zu 3 Monaten vor dem Kündigungstermin und max. 4 Wochen danach gestellt werden. Beim neuen Anbieter kann jetzt ein neuer Vertrag mit der alten Rufnummer abgeschlossen werden (wirksam frühestens zum Auslauftermin des alten Vertrages). Beim neuen Vertrag müssen sämtliche Kundendaten mit dem Altvertrag übereinstimmen. Das Gerät geht erst nach Aktivierung raus. Bei Prepaidkarten muß bei dem alten Anbieter eine Verzichtserklärung erfolgen, die Sie anstelle der Kündigungsbestätigung dem Antrag beilegen.
Beachten Sie bitte, das aus Angebotsgründen die Portierung im Zweifel im gleichen Kalendermonat erfolgen muß, wie die Bestellung, da uns die Anbieter die Kondition nur für den laufen Kalendermonat zusagen. Der Altvertrag muß in diesem Fall auch im Angebotsmonat auslaufen.
Rufnummernmitnahme - Was kostet es?
Der alte Mobilfunkanbieter verlangt in der Regel eine Gebühr von 25,- € für die Rufnummernfreigabe. Beim Neuanbieter ist die Rufnummernportierung kostenfrei. Für die Portierung von Prepaidnummern muß das Prepaidkonto mit 25 EUR Guthaben aufgeladen werden.
Was passiert bei einer Portierung mit meiner Rufnummer, wenn ich den Vertrag widerrufe?
Bitte beachten Sie, dass bei einer Stornierung die portierte Rufnummer verloren geht und wir keinen Einfluss mehr auf diese haben.